Wartungsvertrag

Kleine Ursache – große Wirkung

Ein sprichwörtlicher Dachschaden hat meistens einen ganz kleinen Ausgangspunkt. Ziegel sind entweder lose oder ein Schiefer hat sich gelöst und bei herunterfallen die Dachkehle beschädigt. Bei einem Sturm kann natürlich durch die Windeinwirkung der Schaden plötzlich richtig groß werden. Schon in den 1990er Jahren hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei der Missachtung der Wartungspflichten eine Leistungskürzung im Schadensfall vorgenommen werden kann. Denn damit ist gleichzeitig der Verstoß gegen die Obliegenheitspflichten der Gebäudeversicherung gegeben.

Das Dach ist das von der Witterung am stärksten beanspruchte Gebäudeteil. Da es nicht im direkten Blickfeld des Hauseigentümers liegt, wird es häufig in Wartung und Pflege vernachlässigt. Dann kommt aufwendige Dachsanierung auf den Eigentümer zu. Besonders ärgerlich ist, wenn dann eine kleine undichte Stelle zu einem großen und teuren Schaden führt, der bei rechtzeitigen Pflegemaßnahmen vermieden worden wäre.

Außerdem schützt eine regelmäßige Dachwartung den Hauseigentümer und Verwalter vor möglichen Schadensersatzansprüchen.

Mit einem solchen Vertrag beugen Sie möglichen Schäden und Unfällen vor. Außerdem sind die Kosten für eine Dachwartung mit Sicherheit geringer als die Reparatur eines von einem herabfallenden Dachziegel beschädigten Fahrzeuges. 

Darüber hinaus werden durch eine regelmäßige Dachwartung bereits kleinere Schäden frühzeitig erkannt. Dies erspart häufig umfangreiche und teure Sanierungsarbeiten.


Wir bieten Ihnen einen Inspektions- oder Wartungsvertrag

der maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse vereinbart wird. Sie bestimmen, welche Arbeiten ausgeführt werden sollen und in welchen Abständen wir dies für Sie erledigen sollen.

Hierbei bieten wir unter anderem folgende Arbeiten an:

  • Reinigen von Dachrinnen und Fallrohren und sonstigen Entwässerungsteilen wie Dachgullys 
  • Entfernen von groben Schmutzablagerungen auf der Fläche und insbesondere in Ecken und Kanten 
  • Säubern von Kiesschüttungen, insbesondere von Pflanzenbewuchs und groben Schmutzablagerungen 
  • Überprüfen der An- und Abschlüsse und von Einbauteilen 
  • Streichen von Metallteilen 
  • Auswechseln schadhafter Dachmaterialien 
  • Pflege von Oberflächenschutz bei Dachbahnen 
  • Ausbessern von loser Vermörtelung u.ä. 
  • Überprüfen von Holz auf Schädlings- und Fäulnisbefall 
  • Nachsehen der Nähte im Flachdach Besichtigen und Reinigen von Lichtkuppeln und sonstigen Belichtungselementen 
  • Sichtprüfung von Laufbohlenanlagen, Dachhaken und Schneefanggittern und anderen Einbauteilen 


Übrigens: Auch während der Gewährleistungszeit von Bauleistungen obliegt dem Bauherrn die Pflicht zu Wartung und Pflege des Daches. Versäumt er dies, so gefährdet er damit seine evtl. Gewährleistungsansprüche. 


Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot

Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns



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